Häufige Fragen
Sie sind ICT-Dienstleister im Bereich der Polizeiinformatik und möchten mit Ihrer Organisation am SPIK teilnehmen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Informationen rund um den Schweizer Polizei Informatik Kongress SPIK
Wer kann am SPIK teilnehmen?
Eine Teilnahme am SPIK ist als ICT-Dienstleister im Bereich der Polizeiinformatik grundsätzlich möglich. Eine Teilnahme erfordert eine Bewerbung. Der Vorstand von Swiss Police ICT sowie das SPIK Organisationskomitee entscheidet abschliessend über eine Teilnahme.
Wie können wir uns für eine SPIK Teilnahme bewerben?
Eine Teilnahme setzt eine Bewerbung voraus. Das Bewerbungsfenster wird jeweils auf unserer Website und unserem LinkedIn Kanal angekündigt. Bewerbungen ausserhalb dieses Bewerbungsfenters können nicht berücksichtigt werden. Die Standflächen und Referateslots sind jeweils begrenzt.
Die Qualität des Bewerbungsdossiers beeinflusst massgeblich den Entscheid zur Teilnahme.
Wir konnten uns nicht innerhalb des Bewerbungsfensters bewerben. Was können wir jetzt machen?
Wenn Sie das Bewerbungsfenster zum nächsten SPIK verpasst haben, können Sie sich auf unsere Warteliste setzen lassen. Eine Teilnahme kann nicht garantiert werden. Wenden Sie sich dazu bitte an spik@spik.ch.
Welche Bedingungen bestehen für eine Teilnahme am SPIK?
Für eine Teilnahme am SPIK sind spezifische Bedingungen einzuhalten. Diese sind unteranderem in unseren AGB, dem Positionspapier, und den Verhaltensrichtlinien niedergeschrieben.
Weiter sind die Vertragsbedingungen zur Teilnahme verbindlich.